1. Geschäftsbeziehung
Die Verkäuferin verkauft an den Käufer die umseitig bezeichneten Geräte und Zusatzeinrichtungen (nachfolgend "Geräte"). Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Käufer sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (nachfolgend "Bedingungen") maßgebend. Dies gilt für die zukünftige Geschäftsbeziehung auch dann, wenn diese Bedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Andere Regelungen sind nur dann verbindlich, falls sie ausdrücklich und in Schriftform zwischen den Parteien getroffen worden sind. Diese Bedingungen gelten spätestens mit Abnahme der Lieferung als vom Käufer anerkannt. Anders lautende Bedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nur, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

2. Vertragsabschluß, Lieferung ,Untersuchungs- und Rügepflichten
In Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. enthaltenen Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben sowie technischer Angaben und Beschreibungen - unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald beide Vertragsparteien das umseitige Kaufvertragsformular unterzeichnet haben. Angebotene Liefertermine sind unverbindlich, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Streiks, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen oder sonstigen unabwendbaren, von der Verkäuferin nicht zu vertretenden Ereignissen ist die Verkäuferin nach ihrer Wahl von der Lieferung bzw,. Leistung befreit oder zu einer Kürzung der Aufträge in dem Maße berechtigt, wie die vorerwähnten Ereignisse von Einfluß auf die Liefer- und Leistungsmöglichkeit sind. Für den Fall der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung seitens der Lieferanten der Verkäuferin verpflichtet sich die Verkäuferin, ihre Ansprüche gegen diese Lieferanten auf Verlangen an den Käufer abzutreten. Im Fall der Nichteinhaltung von Liefer- oder Leistungsfristen aus den genannten Gründen ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn er der Verkäuferin schriftlich eine angemessene Nachfrist von 30 Tagen, die mit Ablauf der Liefer- bzw. Leistungsfrist beginnt, gesetzt hat. Für einen aufgrund der Nicht- bzw. Teillieferung oder -leistung beim Käufer entstehenden Schaden haftet die Verkäuferin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Übergabe zu überprüfen. Erkennbare Mängel sind möglichst bald, spätestens innerhalb von 10 Tagen bei der Verkäuferin schriftlich zu rügen. Für Kaufleute gilt eine Rügefrist von 3 Werktagen ab Lieferung des Gerätes. Nicht erkennbare Mängel müssen von Nichtkaufleuten innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung gerügt werden; Kaufleute haben Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme schriftlich bei der Verkäuferin zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Art von Gewährleistungsansprüchen gegen die Verkäuferin aus. Eine besonders vereinbarte Einweisung in die Bedienung des Geräts hat der Käufer gesondert zu vergüten; die Einweisung ist nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

3. Preise
Wenn und soweit nicht umseitig feste Preise vereinbart worden sind, sind die Preise im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferungen oder Leistungen gültigen Listenpreise der Verkäuferin zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Liegt der vorgesehene Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so ist eine Preiserhöhung statthaft, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und die nicht vorhersehbar waren; die Preiserhöhung muß sich im Rahmen der veränderten Umstände halten.

4. Zahlung
Die Rechnungen sind - soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind - mit Zugang der Rechnung sofort, spätestens jedoch am Tag der Übergabe der Geräte ohne jeden Abzug der Zahlung fällig. Vereinbarte Rabatte gelten nur, sofern die Zahlungen innerhalb des Zahlungsziels erfolgen. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an die Verkäuferin oder auf ein von dieser angegebenes Bank- oder Postgirokonto erfolgen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Kosten der Diskontierung oder der Einziehung gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Die Verkäuferin ist berechtigt, Zahlungen des Käufers mit ihrer jeweils ältesten fälligen offenen Forderung zu verrechnen, auch wenn die Zahlungsanweisung des Käufers Abweichendes besagt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Rechnungsbetrag mit 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens mit 8% p.a. zu verzinsen, es sei dann, der Käufer weist nach, daß ein Verzugsschaden geringerer Höhe entstanden ist. Die Zinsen sind sofort fällig. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach - insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln bzw. Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung - oder werden der Verkäuferin Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Verkäuferin unabhängig von der im vorstehenden Absatz getroffenen Regelungen berechtigt, alle ausstehenden Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine sofort fällig zu stellen, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie die noch auszuführenden Leistungen und Lieferungen bis zur Begleichung aller ausstehenden Rechnungen zurückzustellen. Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn solche Gegenansprüche ausdrücklich und schriftlich von der Verkäuferin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Gewährleistung
Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Eignung oder Verwendbarkeit der Geräte bzw. der Lieferungen und Leistungen bedeuten ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung der Verkäuferin keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Der Käufer ist für die Auswahl der Geräte, für deren Eignung und Verwendbarkeit zu seinen Zwecken sowie für die bei der Benutzung erzielten Ergebnisse ausschließlich selbst verantwortlich. Sind die Geräte mangelhaft, fehlen Ihnen zugesicherte Eigenschaften oder werden sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefert die Verkäuferin bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen nach Ihrer Wahl Ersatz oder bessert auf ihre Kosten nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist fehl oder wird von der Verkäuferin nicht durchgeführt, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Alle weiteren Ansprüche des Käufers, gleichgültig welcher Art, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden (gleichgültig, ob am Liefergegenstand entstanden oder nicht), Ansprüche aus Verschuldens-, Gefahrens- oder sonstiger Haftung, gegen die Verkäuferin als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Schadensersatz wegen eines etwaigen Mangelfolgeschadens steht dem Käufer ausschließlich dann zu, wenn bei Nichtvorliegen von der Verkäuferin ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften das Risiko eines Mangelfolgeschadens durch die zugesicherte Eigenschaft ausgeschlossen werden sollte. Für gebrauchte Geräte ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Ist eine Lieferung nur teilweise mangelhaft oder besteht teilweiser Leistungsverzug oder teilweise von der Verkäuferin zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung, so ist der Käufer zur Abnahme des mangelfreien Teils verpflichtet, es sei denn, die teilweise Erfüllung hat für ihn objektiv kein Interesse mehr. Die durch den Betrieb des Gerätes notwendigen Wartungsarbeiten wie Reinigung, Justagen und der Austausch von Verschleißteilen mit begrenzter Lebensdauer fallen nicht unter die Gewährleistungsbestimmungen. Die Garantie erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn 1. Teile durch Gewalteinwirkung beschädigt werden, 2. ohne unsere besondere schriftliche Genehmigung von nicht ermächtigten Personen Arbeiten vorgenommen werden, 3. Teile fremder Herkunft verwendet wurden, 4. andere als von uns empfohlene Betriebsmittel wie z. B. Papier, Toner, Entwickler oder Farbbänder benutzt wurden und der Käufer nicht den Nachweis erbringt, daß der geltend gemachte Mangel darauf nicht beruht, 5. Schäden durch Nichtbeachtung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung entstehen, 6. durch höhere Gewalt Wasserschäden, Feuer, Anschluß an falsche Netzspannungen Schäden an den Geräten entstehen und 7. die notwendigen Wartungsarbeiten nicht regelmäßig ausgeführt wurden. Erteilt der Käufer uns den Auftrag, Garantiereparaturen im Hause des Käufers durchzuführen, werden pro Besuch die jeweils gültigen Anfahrtskosten berechnet. Bei Reparaturen, die nicht unter die Garantiebestimmungen fallen, gelten die normalen Verrechnungssätze. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung bei Neugeräten und 6 Monate bei Gebrauchtgeräten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Geräte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit der Verkäuferin und verbundenen Unternehmen bestehenden und künftig entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware im Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer verwahrt das Eigentum der Verkäuferin unentgeltlich. Der Käufer ist lediglich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, die Vorbehaltssache weiter zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Die aus einem berechtigten oder unberechtigten Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbes. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltssache entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Verkäuferin ab, die die Abtretung abnimmt. Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus der Veräußerung auf die Verkäuferin übergeht. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderungen entsprechenden Teil des Saldos aus dem Kontokorrent an die Verkäuferin ab, die diese Abtretung annimmt. Der Käufer ist bis zum Widerruf durch die Verkäuferin ermächtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen; das Widerrufsrecht darf solange nicht ausgeübt werden, als der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber der Verkäuferin ordnungsgemäß nachkommt. Soweit der Abnehmer des Käufers keine sofortige Bezahlung leistet, ist der Käufer zur Veräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt ermächtigt, wobei das vorbehaltene Eigentum nicht dem Käufer, sondern der Verkäuferin vorbehalten bleibt. Bei Aufforderung durch die Verkäuferin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und ihr die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herausgeben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Verkäuferin hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Der Käufer trägt während des Eigentumsvorbehalts alle Lasten der Vorbehaltsware und haftet für jede Verschlechterung , unabhängig davon, ob er diese zu vertreten hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, oder werden der Verkäuferin Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die Verkäuferin berechtigt, die Vorbehaltssache auf Kosten des Käufers zurückzunehmen, Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber Dritten oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Zurücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. Falls eine zurückgenommene Ware in Gebrauch war, erfolgt die Rücknahme zum Restwert. Falls der Käufer die Restwertbestimmung der Verkäuferin nicht anerkennt, wird dieser von einem neutralen Sachverständigen als Schiedsgutachter für beide Seiten verbindlich festgestellt. Die Kosten des Sachverständigen hat der Käufer zu tragen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache durch die Verkäuferin liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20%, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin und der mit ihr verbundenen Unternehmen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltssache und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.

7. Transport und Gefahrübertragung
Der Kaufgegenstand wird bei einem Netto-Warenwert von über 125,00 EUR frei Haus geliefert. Bei geringerem Warenwert erfolgt der Transport gegen eine Pauschale von 4,00 EUR innerhalb der Stadtgebiete Stralsund, Neubrandenburg, Schwerin und Rostock; außerhalb dieser Gebiete werden die anfallenden Verpackungs- und Versandkosten berechnet. Verpackung und Versand erfolgen nach dem Ermessen - jedoch ohne Obligo - der Verkäuferin, die auch den Spediteur oder Frachtführer bestimmt. Wünscht der Käufer einen beschleunigten Versand oder die Eindeckung einer Transportversicherung, so gehen die damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht auf den Kunden über mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Spediteur, oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmte Person oder Anstalt.

8. Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Verkäuferin ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung enthaltenen Daten und Informationen im Sinne und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwerfen und zu speichern. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für den Fall von Lücken im Vertrag. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Für diese Bedingungen und die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die Einheitlichen Haager Kaufgesetze. Erfüllungsort für Lieferungen und alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Parteien ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Verkäuferin. Der Gerichtsstand ist Sitz der Verkäuferin, wenn der Käufer Kaufmann ist oder wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder persönlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.